Bericht über das Gruppentreffen am Donnerstag, 17. September 2015, 20:00 Uhr
Referentin: Frau Irene Oertel, Soz.-Päd., Mutter einer Teenager CI-versorgten Tochter, aktiv im Netzwerk Inklusion Bayern (www.inklusive-schule-bayern.de)
Thema: Eingliederungshilfe
Die gesetzlichen Grundlage, die Art und Weise der Umsetzung und ihre Erfahrungen aus der Praxis.
Grundlage:
§§54 ff. SGB XII Eingliederungshilfe bezeichnet und finanziert umfangreiche Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Personen im Bundessozialhilfegesetz
Aufgabe:
ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Sozialamt finanziert und sind dort zu beantragen.
Maßnahmen für hörbehinderte Kinder und Jugendliche:
Hörbehinderten Kindern und Jugendlichen dient die Eingliederungshilfe vorwiegend als Hilfe zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zum Besuch weiterführender Schulen, einschließlich der Vorbereitung hierzu.
Inhalte der außerschulischen Förderung sind:
• Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
• Ausgleich des Sprachentwicklungsrückstandes im Bereich Wortschatz und Grammatik
• Erweiterung des Sprachverständnisses
• Entlastung der Eltern
Weitere Informationen gerne auf Nachfrage. Hierzu auch ein sehr interessanter Link nach Baden-Württemberg: www.sprich.info
Andrea Grätz
Schatzmeisterin im BayCIV
Selbsthilfegruppe fOHRum